Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte der WEBKINDER AG, nachfolgend in Kurzform Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, nachstehend in Kurzform Kundin genannt. Die in diesem Dokument gewählte weibliche Form bezieht sich immer zugleich auf männliche und weibliche Personen und/oder Firmen. Von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundin werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und der Kundin zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Briefings und Projektverträgen und werden in Leistungsspezifikationen bzw. Leistungsbeschrieben geregelt. Erfolgen Briefings mündlich, bilden die darauf erstellten schriftlichen Bestätigungen im Einzelfall Grundlage der Arbeit der Agentur.
Eine erste Besprechung sowie eine Erstofferte ist für die Kundin kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Die weiteren Tätigkeiten der Agentur, namentlich das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder das Erstellen von weiteren Offerten, sind ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung entgeltlich, worüber die Agentur die Kundin im Voraus informiert. Bei Annahme eines Präsentationsauftrages informiert die Agentur die Kundin im Voraus über die Höhe des Präsentationshonorares. Eine Verwendung dieser Vorschläge durch die Kundin erfordert die schriftliche Zustimmung der Agentur.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit der Kundin, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.
Die Agentur ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch die Agentur selbst erforderlich macht oder dies von der Kundin ausdrücklich gewünscht wird.
Die Agentur informiert die Kundin regelmässig, wenn nicht anders definiert jeweils monatlich, sowie auf Verlangen schriftlich, über den Projektfortschritt, und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.
Die Agentur informiert die Kundin rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert die Agentur die Kundin unverzüglich.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das von der Kundin beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch der Kundin gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für die Kundin wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
Die Kundin entrichtet für die Leistungen, die die Agentur im Einzelfall zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.
Die Kundin stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.
Die Kundin darf im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
Die Kundin hat die Agentur rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Die Kundin übergibt der Agentur rechtzeitig alle notwendigen Dokumente, und Informationen.
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